Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistung für Vorbereitung, Lieferung, Einstellung und Assistance von Skiausrüstung

Letzte Aktualisierung: April 2026

Artikel 1 — Gegenstand und Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vollständige Dienstleistung der Vorbereitung, Lieferung, Einstellung und Assistance von Skiausrüstung, die von SKITRUCK angeboten wird. Sie gelten für jede Bestellung, die über die Website oder auf einem anderen zur Verfügung gestellten Kommunikationsweg aufgegeben wird.

Diese AGB unterscheiden sich von den Bedingungen, die für die einfache Materialmiete gelten und Gegenstand eines separaten Dokuments sind.

Jede Bestellung setzt die vollständige und uneingeschränkte Annahme dieser AGB voraus. Die geltenden AGB sind jene, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Kraft sind.

Artikel 2 — Dienstleister

Gesellschaft: SKITRUCK

Rechtsform: SASU mit einem Kapital von 10 000 €

Handelsregistereintrag: 813 526 258 RCS Grenoble

Geschäftsführer: Antoine CARPE

Publikationsverantwortliche: Mélanie CUSANNO

Adresse: 101 Cours Jean Jaurès, 38000 Grenoble

E-Mail: contact@skitruck.ch

Telefon: +41 2 65 19 03 36

Artikel 3 — Beschreibung der Dienstleistung

Die Dienstleistung von SKITRUCK umfasst die folgenden, im Angebot enthaltenen Elemente:

  • Materialvorbereitung: Auswahl, Kontrolle und Vorbereitung der Skis und Ausrüstungen anhand der vom Kunden mitgeteilten Daten.

  • Lieferung: Transport des Materials zum Aufenthaltsort des Kunden (Hotel, Unterkunft, Skigebiet oder jedem anderen bei der Bestellung vereinbarten Ort).

  • Einstellungen und Anpassungen: Vorherige Einstellung der Bindungen gemäss den morphologischen Daten, mit Anpassung vor Ort falls nötig.

  • Assistance und Kundendienst während des Aufenthalts: Behebung jeglicher Materialprobleme, die während der Dienstleistungsdauer auftreten, mit garantiertem Ersatz noch am selben Tag.

Das zur Verfügung gestellte Material ist ausschliessliches Eigentum von SKITRUCK. Der Kunde verpflichtet sich, es seinem normalen Verwendungszweck entsprechend zu nutzen.

Artikel 4 — Bediente Gebiete

Der Service ist in den zum Zeitpunkt des Angebots angegebenen geografischen Gebieten verfügbar. SKITRUCK behält sich das Recht vor, eine Bestellung ausserhalb seiner Interventionszonen abzulehnen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Entschädigung entsteht.

Artikel 5 — Morphologische Daten und Bindungseinstellung

Um die optimale Vorbereitung des Materials zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde, folgende Informationen für jeden Benutzer korrekt mitzuteilen:

  • Gewicht (in kg)

  • Grösse (in cm)

  • Skischuhgrösse (Mondopoint oder EU-Grösse)

  • Skiing-Niveau (Anfänger, Fortgeschrittener, Geübter, Experte)

Auf der Grundlage dieser Daten nimmt SKITRUCK die Voreinstellung der Bindungen vor der Lieferung gemäss den geltenden ISO-Normen vor. Wird bei der Lieferung eine Unstimmigkeit festgestellt, werden die Bindungen vor Ort ohne zusätzliche Kosten neu berechnet und angepasst.

SKITRUCK übernimmt keine Haftung bei fehlerhaften, unvollständigen oder nicht aktualisierten Informationen, die vom Kunden übermittelt wurden.

SKITRUCK ist durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt, die ausdrücklich die Einstellung von Skibindungen einschliesst.

Artikel 6 — Bestellung und Angebot

Jede Anfrage wird mit einem personalisierten Angebot beantwortet, das auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen erstellt wird. Das Angebot ist 7 Tage ab seinem Ausstellungsdatum gültig.

Die Bestellung wird nach Erhalt der schriftlichen Annahme des Angebots bestätigt. Keine Bestellung gilt als verbindlich vor dieser Bestätigung.

SKITRUCK behält sich das Recht vor, jede Bestellung aus berechtigten Gründen abzulehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit des Materials oder höherer Gewalt.

Artikel 7 — Preise und Zahlungsmodalitäten

Die Preise werden im Angebot in Euro (€) oder Schweizer Franken (CHF) je nach der vom Kunden gewählten Währung angegeben, einschliesslich aller Steuern. Der Preis deckt die gesamte in Artikel 3 beschriebene Dienstleistung ab.

Der angewandte Wechselkurs ist der am Tag der Angebotsausstellung gültige. Die Zahlungsmodalitäten sind in jedem Angebot angegeben.

Jede Zahlungsverzögerung zieht automatisch die Anwendung von Verzugszinsen zum geltenden gesetzlichen Zinssatz nach sich, ohne vorherige Mahnung.

Artikel 8 — Lieferung

Die Lieferzeitfenster werden bei der Auftragsbestätigung vereinbart. SKITRUCK verpflichtet sich, diese einzuhalten, ausser bei Ereignissen, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen. Bei absehbarer Verzögerung wird der Kunde so schnell wie möglich informiert.

Ist der Kunde beim vereinbarten Zeitfenster ohne vorherige Benachrichtigung von SKITRUCK abwesend, können die durch einen zweiten Lieferversuch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

SKITRUCK ist für das Material während des Transports bis zu seiner effektiven Übergabe verantwortlich. Ab der Übergabe obliegt die Obhut dem Kunden für die Dauer des Aufenthalts, unbeschadet des in Artikel 9 vorgesehenen Kundendienstes.

Artikel 9 — Kundendienst und Ersatzgarantie

SKITRUCK bietet während der gesamten Aufenthaltsdauer einen Materialassistenz-Service an. Bei einem auf das Material selbst zurückzuführenden Materialproblem verpflichtet sich SKITRUCK, den Ersatz noch am selben Tag vorzunehmen (vor 18 Uhr für jede vor 12 Uhr eingegangene Anfrage; am nächsten Morgen für jede nach 12 Uhr eingegangene Anfrage).

Der Kundendienst wird ausschliesslich durch direkten Kontakt mit SKITRUCK über contact@skitruck.ch oder +41 2 65 19 03 36 aktiviert. Kein Eingriff Dritter am Material wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SKITRUCK übernommen.

Die Ersatzgarantie gilt nicht bei Schäden, die durch eine abnormale oder nicht bestimmungsgemässe Nutzung des Materials durch den Kunden verursacht wurden.

Artikel 10 — Bruch- und Diebstahlversicherung — Kundenhaftung

10.1 — Bruch-/Diebstahlversicherungsoption

Der Kunde kann bei der Auftragsbestätigung die von SKITRUCK angebotene Bruch- und Diebstahlversicherung für das Material abschliessen. Bei Abschluss ist im Schadensfall nur der im nachstehenden Tarif vorgesehene Selbstbehalt vom Kunden zu entrichten.

10.2 — Pauschaltarife

Im Falle einer Beschädigung oder Nichtrückgabe des Materials gelten folgende Pauschaltarife:

Diese Tarife gelten für den Fall, dass ein Ersatz des Materials durch ein identisches (oder gleichwertiges) nicht möglich ist. Ist das Material reparierbar, werden die Reparaturkosten auf der Grundlage der Werkstatttarife von SKITRUCK in Rechnung gestellt.

10.3 — Bedingungen im Schadensfall

Im Falle einer Bruch-/Diebstahlversicherung ist nur der Selbstbehalt fällig. Folgende Bedingungen gelten:

  • Bei Bruch: das beschädigte Material muss an SKITRUCK zurückgebracht werden.

  • Bei Diebstahl: eine Empfangsbestätigung der Anzeige bei den zuständigen Behörden ist obligatorisch.

Die Pauschaltarife beinhalten nicht die gegebenenfalls noch ausstehenden Beträge im Rahmen der Dienstleistung (die als am Tag der Zahlung des Pauschaltarifs, der Rückgabe des beschädigten Materials oder der Vorlage der Anzeigebestätigung beendet gilt). Im Falle eines Inkassoverfahrens können zusätzliche Kosten entsprechend den Inkassokosten verlangt werden.

Artikel 11 — Stornierung und Rückerstattung

Jede Stornierung muss schriftlich an contact@skitruck.ch mitgeteilt werden. Folgende Bedingungen gelten:

  • Stornierung mehr als 48 Stunden vor der Lieferung: vollständige Rückerstattung jeder geleisteten Anzahlung.

  • Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden vor der Lieferung: Einbehalt von 50 % des Gesamtbetrags.

  • Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Lieferung oder Nichterscheinen: Verrechnung der gesamten Dienstleistung.

Im Falle einer Stornierung durch SKITRUCK aus berechtigtem Grund wird dem Kunden der Gesamtbetrag der geleisteten Zahlungen erstattet, ohne weitere Entschädigung.

Artikel 12 — Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Genaue morphologische Daten für jeden Benutzer mitzuteilen

  • Das Material bestimmungsgemäss und entsprechend seinem angegebenen Niveau zu verwenden

  • Das Material ohne Zustimmung von SKITRUCK weder zu verändern, zu demontieren noch die Einstellung einem Dritten zu überlassen

  • Das Material an einem sicheren und frostfreien Ort aufzubewahren

  • Das Material in dem Zustand zurückzugeben, in dem es geliefert wurde, abgesehen von normalem Verschleiss

Artikel 13 — Höhere Gewalt

SKITRUCK kann nicht für Mängel haftbar gemacht werden, die auf ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs zurückzuführen sind, insbesondere: extreme Wetterbedingungen, Strassensperrungen, Lawinen, Streiks oder Pandemien. Die Dienstleistung wird in diesem Fall einvernehmlich verschoben oder vollständig erstattet.

Artikel 14 — Widerrufsrecht

Gemäss französischem Verbraucherrecht verfügt der Verbraucherkunde über eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab der Auftragsbestätigung. Dieses Recht gilt nicht für Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf dieser Frist begonnen hat.

Artikel 15 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die vorliegenden AGB unterliegen französischem Recht. Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, eine gütliche Lösung zu suchen. Andernfalls wird der Streit den zuständigen Gerichten am Sitz von SKITRUCK (Grenoble, Frankreich) vorgelegt.

In der Schweiz wohnhafte Verbraucherkunden kommen in den Genuss der für sie geltenden Schutzbestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).

KONTAKT

Email : contact@skitruck.ch

Telephon : +41 2 65 19 03 36

Adress : 101 Cours Jean Jaurès 38000 Grenoble

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